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   VG Kassel, 16.09.2019 - 1 K 3272/17.KS   

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VG Kassel, 16.09.2019 - 1 K 3272/17.KS (https://dejure.org/2019,49323)
VG Kassel, Entscheidung vom 16.09.2019 - 1 K 3272/17.KS (https://dejure.org/2019,49323)
VG Kassel, Entscheidung vom 16. September 2019 - 1 K 3272/17.KS (https://dejure.org/2019,49323)
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  • VG Darmstadt, 14.06.2006 - 5 E 2697/04
    Auszug aus VG Kassel, 16.09.2019 - 1 K 3272/17
    Selbst ein kompletter Ausschluss gesetzlich versicherter Beamtinnen und Beamten und deren Angehörigen von der Beihilfegewährung wäre mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und mit dem Sozialstaatsprinzip vereinbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. November 1964 - VIII C 268.63 - BVerwGE 20, 44 [45 ff.]; Beschluss vom 16. Juni 1978 - 6 CB 50.78 - Buchholz 238.91 Nr. 3 BhV S. 5; VG Darmstadt, Urteil vom 14. Juni 2006 - 5 E 2697/04 -,juris, jeweils m.w.N.), was auch dadurch bestätigt wird, dass - mit Ausnahme des Stadtstaates Hamburg seit kurzem - gesetzlich versicherte Beamte in keinem Bundesland und auch nicht im Bund Zuschüsse zu ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhalten.

    Auch lässt sich aus dem verfassungsrechtlich verankerten beamtenrechtlichen Alimentationsprinzip nichts zugunsten der Klägerin herleiten, da dieses Prinzip allenfalls zu einer Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsgesetze, nicht aber zu einer Ausweitung von Beihilferegelungen führen kann (vgl. VG Darmstadt, Urteil vom 14. Juni 2006 - 5 E 2697/04 - juris Rn. 17 m.w.N.).

  • BVerwG, 15.12.2005 - 2 C 35.04

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    Auszug aus VG Kassel, 16.09.2019 - 1 K 3272/17
    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des streitgegenständlichen Bescheids ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendung, für die Beihilfe begehrt wird, maßgeblich (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 2 C 35.04 -).
  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80

    Verfassungsmäßigkeit der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg

    Auszug aus VG Kassel, 16.09.2019 - 1 K 3272/17
    Es gibt schon allgemein keine spezielle oder aus den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG) herzuleitende verfassungsrechtliche Verpflichtung, den Beamten und Versorgungsempfängern oder deren Angehörigen für Krankheitsfälle u. ä. Unterstützung gerade in Form von Beihilfen i. S. der Beihilfevorschriften oder gar von solchen Beihilfen in bestimmter Höhe zu gewähren (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 1981 - 2 BvR 1067/80 - BVerfGE 58, 68 [77]).
  • BVerwG, 16.06.1978 - 6 CB 50.78

    Inhaltliche Anforderungen an die Rüge der Verfahrensverletzung - Ordnungsgemäßer

    Auszug aus VG Kassel, 16.09.2019 - 1 K 3272/17
    Selbst ein kompletter Ausschluss gesetzlich versicherter Beamtinnen und Beamten und deren Angehörigen von der Beihilfegewährung wäre mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und mit dem Sozialstaatsprinzip vereinbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. November 1964 - VIII C 268.63 - BVerwGE 20, 44 [45 ff.]; Beschluss vom 16. Juni 1978 - 6 CB 50.78 - Buchholz 238.91 Nr. 3 BhV S. 5; VG Darmstadt, Urteil vom 14. Juni 2006 - 5 E 2697/04 -,juris, jeweils m.w.N.), was auch dadurch bestätigt wird, dass - mit Ausnahme des Stadtstaates Hamburg seit kurzem - gesetzlich versicherte Beamte in keinem Bundesland und auch nicht im Bund Zuschüsse zu ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhalten.
  • BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 268.63

    Begriff der Sachleistungen - Umfang der Alimentationspflicht - Grundsatz des

    Auszug aus VG Kassel, 16.09.2019 - 1 K 3272/17
    Selbst ein kompletter Ausschluss gesetzlich versicherter Beamtinnen und Beamten und deren Angehörigen von der Beihilfegewährung wäre mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und mit dem Sozialstaatsprinzip vereinbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. November 1964 - VIII C 268.63 - BVerwGE 20, 44 [45 ff.]; Beschluss vom 16. Juni 1978 - 6 CB 50.78 - Buchholz 238.91 Nr. 3 BhV S. 5; VG Darmstadt, Urteil vom 14. Juni 2006 - 5 E 2697/04 -,juris, jeweils m.w.N.), was auch dadurch bestätigt wird, dass - mit Ausnahme des Stadtstaates Hamburg seit kurzem - gesetzlich versicherte Beamte in keinem Bundesland und auch nicht im Bund Zuschüsse zu ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhalten.
  • VGH Hessen, 08.12.1992 - 2 UE 1360/90

    Bemessungssatz bei der Beihilfe - Pflichtversicherung eines Angehörigen in der

    Auszug aus VG Kassel, 16.09.2019 - 1 K 3272/17
    Vorliegend ist dies jedoch nicht der Fall, denn aufgrund eigener gesetzlicher Versicherung sind die Töchter der Klägerin vollumfänglich abgesichert; für eine zusätzliche Leistung des Dienstherrn aus Fürsorgegründen besteht also kein Anlass (so auch der Hess. VGH, Urteil vom 8. Dezember 1992 - 2 UE 1360/90 - LaReDa zu dem vergleichbaren Fall einer Nichtberücksichtigung eines Ehegatten, der über eine eigene gesetzliche Krankenversicherung verfügt).
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